Verpflichtung zur Trinkwasseruntersuchung und zur Legionellenuntersuchung

Gemäß der Trinkwasserverordnung muss zur Verfügung gestelltes Trinkwasser frei von krankheitserregenden Stoffen sein. Betreiber oder Eigentümer von Trinkwasserinstallationen sind verantwortlich für die Qualität des Wassers. So müssen Vermieter, Hausverwalter und Betreiber von Warmwasseranlagen dafür Sorge tragen, dass die Grenzwerte der deutschen Trinkwasserverordnung eingehalten werden. So ergeben sich Pflichten bezüglich der Trinkwasseruntersuchung und Legionellenuntersuchung.


Die Pflicht zur Legionellenuntersuchung

Der Betreiber einer Trinkwasserinstallation mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, der im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser abgibt, muss die Wasserversorgungsanlage in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen.

Hier wird der Betreiber verpflichtet, die vorgeschriebenen Untersuchungszyklen einzuhalten und bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen. Hier liegt der von der Trinkwasserverordnung vorgegebene Maßnahmewert bei 100 KBE/100ml (KBE=koloniebildende Einheiten). Wird der Legionellen-Maßnahmewert überschritten, muss reagiert werden (Ursachenforschung, Gefährdungsanalyse, Maßnahmen zum Schutz).

Die orientierende Legionellenuntersuchung darf als systemische Beprobung der Anlage nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, wenn die Ergebnisse Bestand beim Amt haben sollen. Eine Eigenkontrolle (Heimtest) reicht hier nicht aus.

Für die Legionellenanalyse gemäß der Trinkwasserverordnung dürfen unsere Probenehmer die Beprobung vor Ort durchführen (hinreichende Qualifikation nach § 15). Nur mit gültigem Zertifikat und der Autorisierung unseres Labors können die Untersuchungen erfolgen. Laut Gesetzgebung dürfen ohne diese erfüllten Bedingungen keine Wasserproben/Legionellenproben entnommen und analysiert werden, die Bestand bei den Gesundheitsämtern haben sollen.

Nehmen Sie mit Ihrem qualifizierten Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf und holen Sie sich professionelle Unterstützung hinsichtlich der Pflicht zur Legionellenuntersuchung und der Probenahme von Legionellen!


So einfach geht das:

Schritt 1

Sie tragen einfach Ihre Kontaktdaten in das untenstehende Formular ein.

Schritt 2

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Schritt 3

Nach der Beauftragung setzen wir die gewünschten Leistungen um.

Die Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung

In öffentlichen Gebäuden besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Gesundheit durch kontaminiertes Trinkwasser einen großen Kreis von Personen beeinträchtigen kann. In Schulen und Kindergärten können durch regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen mögliche Gefahren erkannt werden. Auch Krankenhäuser, wo häufig immungeschwächte Personen das Wasser aus der Leitung konsumieren, müssen speziell ihr Trinkwasser untersuchen lassen. Eine regelmäßige Überwachung des Wassers auf Bakterien und andere Keime gehört hier zum Standard und zur Pflicht. Doch die Überwachung der Wasserqualität im eigenen Haus wird oft vernachlässigt. In der Regel ist das Wasser vom Versorger ohne Beanstandungen, doch die Quellen von Verunreinigungen (Schwermetall-Einträge, Keime) liegen selten im Verantwortungsbereich des Wasserversorgers.

Überprüfung der eigenen Wasserleitungen

Durch eine mangelnde Trinkwasserinstallation (Leitungen, Armaturen) wie beschädigte Dichtungen, Rohrleitungsmängel, billige Armaturen oder schlecht gewartete Filteranlagen können gerade bei stagnierendem Wasser Belastungen durch toxische Schwermetalle oder Bakterien entstehen. Die Überprüfung und Wartung in der eigenen Hausinstallation obliegt nicht dem zuständigen Wasserversorger, sondern dem Betreiber/Inhaber der Anlage. So müssen Vermieter, Hausverwalter und Wohngemeinschaften die Wasserqualität im Auge behalten. Eigenversorger, aber auch Brunnenbesitzer, dessen Wasser für den menschlichen Gebrauch genutzt wird, sollten die Qualität des Wassers kontrollieren. Hier schreiben die zuständigen Ämter in vielen Fällen regelmäßige Untersuchungen vor.

Diese Untersuchungen samt der Probenahme vom Trinkwasser müssen aus qualifizierter Hand erfolgen, damit die Ergebnisse Bestand beim Gesundheitsamt haben. Holen Sie sich rechtssichere Unterstützung und lassen Sie Ihr Trinkwasser überprüfen: